Restnutzungsdauergutachten für Vermieter oder gewerbliche Immobilieneigentümer
Als Vermieter oder gewerblicher Nutzer einer Immobilie, gewährt Ihnen Ihr Finanzamt i.d.R. eine Abschreibung von 2 bis 2,5% der anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes. Diesen Betrag müssen Sie nicht versteuern.Durch die Erstellung eines Gutachtens zur kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer durch einen zertifizierten Sachverständigen unseres Partners schaffen Sie es, dass Ihr zuständiges Finanzamt Ihnen eine höhere Abschreibung einräumt. Im Ergebnis erhöht sich die Summe der Abschreibung und Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Ein Beispiel
Wohnimmobilien werden vom Finanzamt mit 2% pro Jahr, 50 Jahre lang abgeschrieben.Hat Ihre Immobilie einen Gebäudewert von 300.000 € müssen Sie also 50 Jahre lang 6.000 € weniger versteuern.Wird durch ein Gutachten eine Nutzungsdauer von nur 25 Jahren ermittelt, muss das Finanzamt eine Abschreibung von 12.000 € jährlich akzeptieren.Sie zahlen weniger Steuern und Ihr Nettoeinkommen erhöht sich. In vielen Fällen ist es sogar möglich, die Steuerersparnis rückwirkend auf die letzten Jahre geltend zu machen.Vor jeder Gutachtenerstellung empfehlen wir Ihnen, eine kostenlose Ersteinschätzung vornehmen zu lassen.Mit dem nachfolgenden Formular starten Sie diese Ersteinschätzung und erhalten bei der späteren Beauftragung des Gutachtens 50,- € Rabatt auf den Gutachtenpreis (nur bei Bestellung über unsere Webseite).
Restnutzungsdauergutachten (kostenlose Ersteinschätzung)
Eine höhere Abschreibung bedeutet ein höheres Nettoeinkommen! Lassen Sie jetzt kostenlos prüfen, ob eine kürzere Nutzungsdauer für Ihre Immobilie möglich ist – bevor Sie ein Gutachten beauftragen. Füllen Sie einfach das folgende Formular aus und erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung!
Über unsere Webseite (www.wohnwell.de) erhalten Sie bei der evlt. späteren Beauftragung des Gutachtens 50,- € Rabatt auf den Gutachtenpreis unseres Geschäftspartners (Betongold Gutachten GmbH) .
